Medizinrecht
Das Medizinrecht bezeichnet primär die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufs.
Wir sind für Sie da, wenn Sie ein juristisches Problem im Bereich des Medizinrechts haben. Langjährige Erfahrung, Einfühlungsvermögen, fachliche Kompetenz und Spezialisierung im Medizinrecht bilden die Basis unserer umfassenden und professionellen medizinrechtlichen Beratung.
So schaffen wir es, mit unseren Mandanten praxisorientierte Lösungen zu erarbeiten.
Unsere Schwerpunkte im Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht
- Chefarztrecht
- Krankenhaushaftungsrecht