Informationstechnologierecht

Der IT-Bereich und das Internet durchdringen heutzutage fast alle Lebensbereiche, sei es im Alltag oder im Beruf. Daher gewinnt eine qualifizierte Rechtsberatung stetig an Bedeutung.

Das Informationstechnologierecht ist kein eigenständiger Rechtsbereich und unterliegt daher keinem einheitlichen Regelungssystem.

Vielmehr ist das IT-Recht ein Querschnitt verschiedenster Rechtsbereiche, die unter Anderem das Datenschutzrecht, Urheberrecht, sowie das Marken- und Wettbewerbsrecht umfassen.

Als Spezialisten im Gebiet des Informationstechnologierechts verstehen wir unsere Mandanten stets kompetent und vorausschauend zu beraten. 

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im IT-Recht

  • Datenschutzrecht